IT Recht - eSignatur, Enduservereinbarungen, DSG
IT Recht und seine Bedeutung
Das IT Recht beschäftigt sich mit allen rechtlichen Aspekten, mit denen die Informations- und Kommunikationtechnologie im Geschäftsalltag befasst ist. Dies ist z.B. die Email-Thematik, Datenschutz, Digitale Signaturen als gültige Unterschrift, Ordnungsmäßigkeit der Rechnungswesensysteme oder den Regelungen wie Ihre Mitarbeiter mit der IT umzugehen haben.
Digitale Signatur
Die digitale Signatur ermöglicht es, ein elektronisches Dokument (eMail, PDF, XML, etc.) eindeutig und nachvollziehbar mit der unterzeichnenden Person zu verbinden. Um die Anforderungen der Authentisierung, Integrität und Unleugbarkeit digitaler Signaturen zu gewährleisten, werden Methoden und Erkenntnisse aus der Kryptographie angewandt. In der Praxis wird dies mittels einer Public Key Infrastructure umgesetzt.
Um eine digitale Signatur für eine Nachricht zu erstellen, wird zunächst der Hashwert der Nachricht berechnet.
Dieser Schritt wird nur aus Gründen der Effektivität angewandt, da das asymmetrische Verschlüsseln von längeren Dokumenten sehr rechenintensiv ist. Der berechnete Hash wird nun mit dem privaten Schlüssel verschlüsselt. Das so entstandene Chiffrat wird der Nachricht angefügt.
Leistung & Nutzen
- umfassende Unterstützung
- bei Planung,
- Auswahl und
- Umsetzung
- Gutachten zur Ordnungsmässigkeit Ihrer Signatur Lösung
Enduservereinbarungen & Datenschutzgesetz
Enduservereinbarungen
Hier wird rechtskonform geregelt wie Ihre Mitarbeiter mit der IT umgehen sollen, was erlaubt und gewünscht ist und was nicht.
Leistung & Nutzen
- umfassende Unterstützung
- bei der Erstellung der Vereinbarung
- Anpassbare Vorlagen
- Abstimmung mit Betriebsräten
- Lösung von Spezialfragen
Fragen und Lösungen zum DSG (Datenschutzgesetz 2000)
Grundrecht auf Datenschutz: § 1 DSG 2000: Jeder hat Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens und Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten. Daraus und aus den folgenden Regelungen im DSG, das übrigens gerade reformiert wird, ergeben sich eine Vielzahl von Anforderungen denen man gerecht werden muss. Bedenken Sie nur, ob Ihre Anwendungen z.B. die §26 (Auskunftsrecht), §27 (Recht auf Richtigstellung / Löschung) und §28 (Widerspruchsrecht) oder auch nur §14 Datensicherheitsmaßnahmen erfüllen.
Leistung & Nutzen
- Umfassende Beratung in Kooperation mit Fachanwälten und Wirtschaftstreuhändern in den Bereichen
- Datenschutzrecht
- Arbeitsrecht
- Ordnungsmäßigkeit, GmbHG, AktG, BAO, UStG
