Allgemeine Geschäftsbedingungen der O.P.P. - Beratungs GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil von Werkverträgen, die eine
professionelle Beratung, Analyse oder Begutachtung von Sachverhalten der Auftraggeber durch die
O.P.P. - Beratungs GmbH (O.P.P.) zum Gegenstand hat.
- Verschwiegenheit, Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die O.P.P., ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner sind zur beruflichen
Verschwiegenheit sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgesetz (in der jeweils
geltenden Fassung) verpflichtet. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alles, was in Ausübung
oder bei Gelegenheit der beruflichen Tätigkeit bekannt geworden ist oder noch bekannt wird. Sie
besteht gegenüber jedermann, auch gegenüber Angehörigen (Ehegatten, Verwandten, Geschwistern
usw.) oder sonstigen nahestehenden Personen und Kollegen.
Insbesondere erstreckt sich die Pflicht zur Verschwiegenheit auf: Namen, Anschriften sowie die
persönlichen, betrieblichen, wirtschaftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, seiner
sämtlichen Kunden und dessen Mitarbeiter.
Außerdem sind die Mitarbeiter der O.P.P. darauf aufmerksam gemacht worden, dass zur Wahrung der
Schweigepflicht besonders Fremden, d. h. mit der Sachbearbeitung nicht befassten Personen, kein
Einblick in Post und Geschäftssachen, Belege und sonstige Unterlagen zu gewähren ist, dass sie
derartige Unterlagen nicht an sich nehmen oder an Dritten ohne ausdrücklichen Auftrag nicht
herausgeben dürfen, auch nicht in Abschrift oder (elektronischer) Kopie. Des Weiteren sind alle
Vorgänge mit Materialen des Auftraggebers nach ihrer Bearbeitung unter Verschluss zu nehmen.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung dieses jetzigen Auftrages bestehen.
Auch vor Behörden und Gerichten werde Sie keine dienstlich anvertrauten oder bekannt gewordenen
Tatsachen und Umstände offenbaren, es sei denn, dass der Auftraggeber die O.P.P. und deren
Mitarbeiter von der Verschwiegenheitspflicht entbindet oder Sie nach der Gesetzeslage auch ohne
eine solche Befreiung aussagen müssen.
O.P.P. ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des erteilten
Beratungsauftrages zu verarbeiten und durch Dritte verarbeiten zu lassen. O.P.P. gewährleistet
gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des
Datengeheimnisses und werden allfällige beigezogene Dritte gleichfalls hierzu verpflichten.
O.P.P. überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme und
dergleichen) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden dem Auftraggeber
längstens nach vollständiger Erfüllung des Auftrages zurückgegeben.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und O.P.P. bedingt, dass O.P.P. über vorher
durchgeführte und/oder laufende Beratungen, Analysen und Prüfungen, auch wenn sie andere
Fachgebiete betreffen, umfassend informiert wird.
Das Vertrauensverhältnis erfordert ferner strikte Vertraulichkeit. Bezüglich dieses Vertrages
und aller im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag gegebenen Informationen, die von der
offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die
vertraulichen Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen
entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und
sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist
dem anderen Vertragsteil bekanntzugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
Dritten und dem Empfänger bereits bekannt sind.
Datenschutz - Information gemäß Artikel 13 DSGVO
- Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen: O.P.P. - Beratungs GmbH, A-4600 Wels,
M.-Corvinus-Str. 15, datenschutz@opp-beratung.com
- Vertreter des Verantwortlichen: GF Mag. Ing. Markus Oman, CSE
- Verarbeitungszwecke: Erfüllung vertraglicher bzw. vorvertraglicher Verpflichtungen,
sowie Verwaltung der vertragsgegenständlichen Abwicklung, Verrechnung der erbrachten
Leistungen.
- Betroffener: Kunden und deren an der Abwicklung beteiligten Personen
- Daten des Bertoffenen die verarbeitet werden: Name, Kontaktdaten (z.B.Firmen - Adresse,
eMail, Tel und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch
moderne Kommunikationstechniken ergeben, etc.), Bankverbindung, Daten zur
wirtschaftlichen Situation des Vertragspartners; Sachverhalte iZm mit der
vertragsgegenständlichen Abwicklung; einschließlich automationsunterstützt erstellter
und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertragserfüllung gem Art 6 Abs 1 Buchst b DSGVO und
gesetzlichen Verpflichtung gem Art 6 Abs 1 Buchst c DSGVO iVm insb UStG 1994, BAO, UGB,
ASVG; sowie berechtigtem Interesse gem Art 6 Abs 1 Buchst f DSGVO zur Sicherstellung der
ordnungsgemäßen Handhabung des vertragsgegenständlichen Abwicklung.
- Datenweitergabe erfolgt an Bankinstitute (nur Name, Kontaktdaten, Bankverbindung),
- Finanzbehörden, Sozialversicherung, Subauftraggebern iZmd Erfüllung
vertragsgegenständlichen Abwicklung, Gerichte im Falle der Durchsetzung bzw Abwehr
Ansprüche Dritter.
- Rechtsgrundlage der Datenweitergabe: Vertragserfüllung gem Art 6 Abs 1 Buchst b DSGVO
iVm Berechtigtem Interesse gem Art 6 Abs 1 Buchst f DSGVO und gesetzlicher Verpflichtung
gem Art 6 Abs 1 Buchst c DSGVO iVm insb UStG 1994, BAO, UGB, ASVG;
- Dauer der Datenspeicherung: 10 Jahre (iSd § 209 BAO) nach Ende des Kalenderjahres in dem
das Geschäftsjahr endet, in dem die vertragsgegenständliche Abwicklung geendet hat. Im
Falle der Notwendigkeit einer darüberhinausgehenden Beweissicherung (z.B. zur
Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen) bis zum Erlöschen dieser Notwendigkeiten (z.B.
dem vollständigen Abschluss eines Verfahrens).
- Eine automatisierte Entscheidungsfindung inkl Profiling erfolgt nicht.
- Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft. Sollten Sie der Meinung sein,
dass Sie betreffende Daten falsch oder unvollständig sind, haben Sie das Recht
Berichtigung bzw. Ergänzung zu verlangen. Zudem steht Ihnen für Daten, die Ihrer Meinung
nach zu Unrecht verarbeitet werden das Recht zu, eine Löschung zu verlangen (soweit
unsererseits kein Recht oder keine Pflicht zur weiteren Verarbeitung dieser Daten
besteht, werden wir einem entsprechenden Antrag unverzüglich Folge leisten). Weiters
steht Ihnen das Recht zu, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder
Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sowie gegen die Verarbeitung Beschwerde
bei der Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at, zu erheben.
- Geltungsbereich und Umfang des Auftrages
- Diese Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung entweder ausdrücklich oder schlüssig
vereinbart wurde. Sie gelten ferner, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden, wenn
ein Folgeauftrag erteilt wird. Der Umfang des Beratungsauftrages wird schriftlich vereinbart.
Erweiterungen oder Abänderungen dieses Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit zwingend der
Schriftform.
- Zu erbringende Leistungen und Verwertung der Ergebnisse
- O.P.P. schuldet die Erbringung der im Angebot genau bezeichneten Tätigkeit, nicht aber einen
bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Auftraggeber darf die von O.P.P. erzielten Ergebnisse, verfassten oder kommunizierten
Informationen und Dokumente ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke verwenden und nur
intern verteilen. Im Fall von Abänderungen oder nicht genehmigter Weitergabe ist O.P.P. von
jeder Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung, die daraus resultiert, frei und des Weitern
von eventuellen Ansprüchen von Dritten schad- und klaglos zu halten. Zudem stellen die von
O.P.P. bereitgestellten Methoden, Werkzeuge, Unterlagen und wie auch immer von der O.P.P.
erlangtes Wissen bzw. Informationen, Betriebsgeheimnisse der O.P.P. dar und dürfen weder
vollständig, noch in Auszügen, an Dritte weiter gegeben werden und auch nicht in Produkte oder
Dienstleistungen des Auftraggebers einfließen, wenn diese Einbringung primär den Zweck der
Produkterweiterung darstellt und somit Wissen der O.P.P. ohne deren Zustimmung an Dritte
verkauft oder sonst wie überlassen wird.
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von O.P.P. ist es dem Auftraggeber untersagt, die zu
erbringenden Ergebnisse offen zu legen, auch nicht in Auszügen. Auch im Falle des Vorliegens
einer schriftlichen Zustimmung ist es dem Auftraggeber untersagt, die zu erbringenden Ergebnisse
offen zu legen, auch nicht in Auszügen, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld oder die
Rahmenbedingungen zwischenzeitig geändert haben und/oder die erbrachten Leistungen bzw.
Erkenntnisse mittlerweile überholt bzw. nicht mehr zutreffend sind.
- Leistungsabnahme
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der O.P.P. erbrachten und ausgearbeiteten Ergebnisse
als vertragsgemäß abzunehmen, wenn sie den Anforderungen des Angebotes bzw. des Vertrages
entsprechen oder der vereinbarte Abnahmetest erfolgreich absolviert wurde. Der Auftraggeber wird
O.P.P. unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn die Ergebnisse diesen Anforderungen nicht
entsprechen. O.P.P. ist berechtigt und verpflichtet, Abweichungen, Unrichtigkeiten oder Mängel
der zu erbringenden Leistung zu beseitigen und den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis
zu setzen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, soferne diese von O.P.P.
zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt spätestens 6 Wochen nach Erbringung der
beanstandeten Leistung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von O.P.P. erbrachten Arbeitsergebnisse unverzügliche zu
prüfen. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen, wobei der
Mangel genau zu bezeichnen ist.
- Haftung
- O.P.P. und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Leistungserbringung und des
Auftrages nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. O.P.P. haftet für
Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Dies gilt
gleichermaßen wenn sich O.P.P. zur Erfüllung des Auftrages Dritter bedient. Allfällige
Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis
des Schadens, spätestens jedoch sechs Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich
geltend gemacht werden.
Zieht O.P.P. zur Erbringung ihrer Leistungen einen Dritten bei und hat sie den Auftraggeber
davon schriftlich benachrichtigt, so wird O.P.P. von der Haftung frei und haftet dem
Auftraggeber gegenüber nur mehr der beigezogene Dritte für den von ihm zu vertretenden
Schaden.
Die Haftung von O.P.P. gegenüber dem Auftraggeber ist auf den Betrag der Auftragssumme, jedoch
maximal auf 30.000€, beschränkt. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der
Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer
einheitlichen Leistung ergeben. Für einen Schaden, der im Rahmen mehrerer gleichartiger,
einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden
Verstöße entstanden ist, haftet O.P.P. nur mit maximal EUR 40.000.
Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten Betrag
übersteigt, wird O.P.P. auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur
bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der
Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt.
- Mitarbeiter und Dritte
- O.P.P. bemüht sich, den Wunsch des Auftraggebers hinsichtlich des Einsatzes bestimmter
Mitarbeiter zu erfüllen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen
einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen,
zweckdienlich und möglich ist.
O.P.P. ist berechtigt, den Auftrag durch sachkundige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter
und/oder gewerbliche oder freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu
lassen.
Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von einem Jahr nach
Beendigung des Auftragsverhältnisses ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von O.P.P.
und von O.P.P. beauftragte Dritte, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu
beschäftigen bzw. zu beauftragen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung bezahlt der
Auftraggeber eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe in
Höhe von EUR 50.000,00.
- Kündigung
- Dieser Vertrag kann von beiden Seiten durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen gekündigt werden.
Der Auftraggeber vergütet O.P.P. die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten
Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt O.P.P. für alle im Zusammenhang mit der
Kündigung berechtigterweise entstandenen Kosten.
- Erfüllungsort
- Ist nichts anderes vereinbart so ist der Erfüllungsort Wels, für Streitigkeiten aus diesem
Vertrage wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wels vereinbart.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass O.P.P. auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die
Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und
stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind, und O.P.P.
die
erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Informationen erteilt werden.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle Entscheidungen, die zur Erfüllung des Auftrages
erforderlich sind und die allenfalls erforderlichen Zustimmungen zeitnah treffen bzw. einholen
wird.
Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungs-,
Analyse-
oder Begutachtungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene, bzw.
eingerichtete Arbeitnehmervertretung, bereits vor Beginn unserer Leistungserbringung informiert
wurde, bzw. allfällig notwendige Zustimmungen vorliegen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
ist
O.P.P. nicht dazu verpflichtet, solche Unternehmensentscheidungen und Genehmigungen zu
beurteilen,
diesbezüglich beratend tätig zu sein, diese zu modifizieren, zu bestätigen oder abzulehnen.
- Zahlungsbedingungen
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, so wird zum Monatsultimo die jeweils erbrachte Leistung
verrechnet.
Die Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzüge fällig.
- Schlussbestimmung
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder
werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Anstelle der
nach Vertragsabschluss rechtsunwirksam gewordenen Bestimmungen tritt jene Nachfolgebestimmung,
die dem Parteiwillen am ehesten entspricht. Es gilt österreichisches Recht.
- Verwendung als Referenz
- O.P.P. darf den Namen und die Marke und/oder eine allgemeine Beschreibung, das Projekt
betreffend erwähnen oder auflisten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber
erklärt sich darüber hinaus einverstanden, nach vorheriger Mitteilung über O.P.P. Auskünfte zu
geben. Der Auftraggeber darf den Namen, die Marke, Logos und dergleichen von O.P.P. , ohne
schriftliche Genehmigung von O.P.P. nicht verwenden.
- Zusammenarbeit
-
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrage ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von O.P.P. an Dritte zu übertragen.
O.P.P. ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage einem Tochter- oder
Schwesterunternehmen ihrer Organisation zu übertragen oder Subunternehmer zur Erbringung der
Leistungen heranzuziehen.
Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zwingend der Schriftform, von diesem
Formerfordernis kann aus Gründen der Rechtssicherheit konkludent nicht abgegangen werden.
Mit Ausnahme von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit oder gewerblichen
Schutzrechten verpflichten sich die Parteien, Streitigkeiten oder behauptete
Vertragsverletzungen außergerichtlich beizulegen und vor Beginn eines Rechtsstreites ein
Mediationsverfahren durchzuführen und erst nach dessen Scheitern das Gericht anzurufen.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an jenem Ort, an dem
der Auftrag durchzuführen ist, vorliegen, dass ein ungestörtes und zügiges Arbeiten möglich ist.
Der Auftraggeber wird insbesondere O.P.P. die zur Erfüllung des Auftrages vereinbarte
Infrastruktur zeitgerecht zur Verfügung stellen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der O.P.P. - Personalverrechnungs- und Steuerberatungs GmbH
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind fester Bestandteil von Werkverträgen, die eine
professionelle Beratung, Analyse oder Begutachtung von Sachverhalten der Auftraggeber durch die
O.P.P. - Personalverrechnungs- und Steuerberatungs GmbH (O.P.P.) zum Gegenstand hat.
- Verschwiegenheit, Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die O.P.P., ihre Mitarbeiter und die beigezogenen Kooperationspartner sind zur beruflichen
Verschwiegenheit sowie zur Wahrung des Datengeheimnisses gemäß Datenschutzgesetz (in der jeweils
geltenden Fassung) verpflichtet. Die Schweigepflicht erstreckt sich auf alles, was in Ausübung
oder bei Gelegenheit der beruflichen Tätigkeit bekannt geworden ist oder noch bekannt wird. Sie
besteht gegenüber jedermann, auch gegenüber Angehörigen (Ehegatten, Verwandten, Geschwistern
usw.) oder sonstigen nahestehenden Personen und Kollegen.
Insbesondere erstreckt sich die Pflicht zur Verschwiegenheit auf: Namen, Anschriften sowie die
persönlichen, betrieblichen, wirtschaftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, seiner
sämtlichen Kunden und dessen Mitarbeiter.
Außerdem sind die Mitarbeiter der O.P.P. darauf aufmerksam gemacht worden, dass zur Wahrung der
Schweigepflicht besonders Fremden, d. h. mit der Sachbearbeitung nicht befassten Personen, kein
Einblick in Post und Geschäftssachen, Belege und sonstige Unterlagen zu gewähren ist, dass sie
derartige Unterlagen nicht an sich nehmen oder an Dritten ohne ausdrücklichen Auftrag nicht
herausgeben dürfen, auch nicht in Abschrift oder (elektronischer) Kopie. Des Weiteren sind alle
Vorgänge mit Materialen des Auftraggebers nach ihrer Bearbeitung unter Verschluss zu nehmen.
Die Verschwiegenheitspflicht bleibt auch nach Beendigung dieses jetzigen Auftrages bestehen.
Auch vor Behörden und Gerichten werde Sie keine dienstlich anvertrauten oder bekannt gewordenen
Tatsachen und Umstände offenbaren, es sei denn, dass der Auftraggeber die O.P.P. und deren
Mitarbeiter von der Verschwiegenheitspflicht entbindet oder Sie nach der Gesetzeslage auch ohne
eine solche Befreiung aussagen müssen.
O.P.P. ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen des erteilten
Beratungsauftrages zu verarbeiten und durch Dritte verarbeiten zu lassen. O.P.P. gewährleistet
gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes die Verpflichtung zur Wahrung des
Datengeheimnisses und werden allfällige beigezogene Dritte gleichfalls hierzu verpflichten.
O.P.P. überlassenes Material (Datenträger, Daten, Kontrollzahlen, Analysen, Programme und
dergleichen) sowie alle Ergebnisse aus der Durchführung der Arbeiten werden dem Auftraggeber
längstens nach vollständiger Erfüllung des Auftrages zurückgegeben.
Das Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber und O.P.P. bedingt, dass O.P.P. über vorher
durchgeführte und/oder laufende Beratungen, Analysen und Prüfungen, auch wenn sie andere
Fachgebiete betreffen, umfassend informiert wird.
Das Vertrauensverhältnis erfordert ferner strikte Vertraulichkeit. Bezüglich dieses Vertrages
und aller im Zusammenhang mit diesem Beratungsvertrag gegebenen Informationen, die von der
offenlegenden Partei als vertraulich bezeichnet wurden, verpflichtet sich der Empfänger, die
vertraulichen Informationen hinreichend bzw. den geltenden berufsständigen Grundsätzen
entsprechend zu schützen, diese lediglich für die Durchführung dieses Vertrages zu verwenden und
sie nur insofern zu vervielfältigen, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Dies ist
dem anderen Vertragsteil bekanntzugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die
Dritten und dem Empfänger bereits bekannt sind.
Datenschutz - Information gemäß Artikel 13 DSGVO
- Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen: O.P.P. - Personalverrechnungs- und
Steuerberatungs GmbH, M.-Corvinus-Str. 15, datenschutz@opp-beratung.com
- Vertreter des Verantwortlichen: GF Mag. Karin Oman
- Verarbeitungszwecke: Erfüllung vertraglicher bzw. vorvertraglicher Verpflichtungen,
sowie Verwaltung der vertragsgegenständlichen Abwicklung, Verrechnung der erbrachten
Leistungen.
- Betroffener: Kunden und deren an der Abwicklung beteiligten Personen
- Daten des Bertoffenen die verarbeitet werden: Name, Kontaktdaten (z.B.Firmen - Adresse,
eMail, Tel und andere zur Adressierung erforderliche Informationen, die sich durch
moderne Kommunikationstechniken ergeben, etc.), Bankverbindung, Daten zur
wirtschaftlichen Situation des Vertragspartners; Sachverhalte iZm mit der
vertragsgegenständlichen Abwicklung; einschließlich automationsunterstützt erstellter
und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten.
- Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Vertragserfüllung gem Art 6 Abs 1 Buchst b DSGVO und
gesetzlichen Verpflichtung gem Art 6 Abs 1 Buchst c DSGVO iVm insb UStG 1994, BAO, UGB,
ASVG, WTBG; sowie berechtigtem Interesse gem Art 6 Abs 1 Buchst f DSGVO zur
Sicherstellung der ordnungsgemäßen Handhabung des vertragsgegenständlichen Abwicklung.
- Datenweitergabe erfolgt an Bankinstitute (nur Name, Kontaktdaten, Bankverbindung),
- Finanzbehörden, Sozialversicherung, Subauftraggebern iZmd Erfüllung
vertragsgegenständlichen Abwicklung, Gerichte im Falle der Durchsetzung bzw Abwehr
Ansprüche Dritter.
- Rechtsgrundlage der Datenweitergabe: Vertragserfüllung gem Art 6 Abs 1 Buchst b DSGVO
iVm Berechtigtem Interesse gem Art 6 Abs 1 Buchst f DSGVO und gesetzlicher Verpflichtung
gem Art 6 Abs 1 Buchst c DSGVO iVm insb UStG 1994, BAO, UGB, ASVG;
- Dauer der Datenspeicherung: 10 Jahre (iSd § 209 BAO) nach Ende des Kalenderjahres in dem
das Geschäftsjahr endet, in dem die vertragsgegenständliche Abwicklung geendet hat. Im
Falle der Notwendigkeit einer darüberhinausgehenden Beweissicherung (z.B. zur
Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen) bis zum Erlöschen dieser Notwendigkeiten (z.B.
dem vollständigen Abschluss eines Verfahrens) oder 30 Jahre als Nachweis der
ordnungsgemäßen Abarbeitung iSd WTBG).
- Eine automatisierte Entscheidungsfindung inkl Profiling erfolgt nicht.
- Als betroffene Person haben Sie das Recht auf Auskunft. Sollten Sie der Meinung sein,
dass Sie betreffende Daten falsch oder unvollständig sind, haben Sie das Recht
Berichtigung bzw. Ergänzung zu verlangen. Zudem steht Ihnen für Daten, die Ihrer Meinung
nach zu Unrecht verarbeitet werden das Recht zu, eine Löschung zu verlangen (soweit
unsererseits kein Recht oder keine Pflicht zur weiteren Verarbeitung dieser Daten
besteht, werden wir einem entsprechenden Antrag unverzüglich Folge leisten). Weiters
steht Ihnen das Recht zu, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen oder
Widerspruch gegen die Verarbeitung einzulegen, sowie gegen die Verarbeitung Beschwerde
bei der Datenschutzbehörde, www.dsb.gv.at, zu erheben.
- Geltungsbereich und Umfang des Auftrages
- Diese Geschäftsbedingungen gelten, wenn ihre Anwendung entweder ausdrücklich oder schlüssig
vereinbart wurde. Sie gelten ferner, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden, wenn
ein Folgeauftrag erteilt wird. Der Umfang des Beratungsauftrages wird schriftlich vereinbart.
Erweiterungen oder Abänderungen dieses Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit zwingend der
Schriftform.
- Zu erbringende Leistungen und Verwertung der Ergebnisse
- O.P.P. schuldet die Erbringung der im Angebot genau bezeichneten Tätigkeit, nicht aber einen
bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Der Auftraggeber darf die von O.P.P. erzielten Ergebnisse, verfassten oder kommunizierten
Informationen und Dokumente ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke verwenden und nur
intern verteilen. Im Fall von Abänderungen oder nicht genehmigter Weitergabe ist O.P.P. von
jeder Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung, die daraus resultiert, frei und des Weitern
von eventuellen Ansprüchen von Dritten schad- und klaglos zu halten. Zudem stellen die von
O.P.P. bereitgestellten Methoden, Werkzeuge, Unterlagen und wie auch immer von der O.P.P.
erlangtes Wissen bzw. Informationen, Betriebsgeheimnisse der O.P.P. dar und dürfen weder
vollständig, noch in Auszügen, an Dritte weiter gegeben werden und auch nicht in Produkte oder
Dienstleistungen des Auftraggebers einfließen, wenn diese Einbringung primär den Zweck der
Produkterweiterung darstellt und somit Wissen der O.P.P. ohne deren Zustimmung an Dritte
verkauft oder sonst wie überlassen wird.
Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von O.P.P. ist es dem Auftraggeber untersagt, die zu
erbringenden Ergebnisse offen zu legen, auch nicht in Auszügen. Auch im Falle des Vorliegens
einer schriftlichen Zustimmung ist es dem Auftraggeber untersagt, die zu erbringenden Ergebnisse
offen zu legen, auch nicht in Auszügen, wenn sich das wirtschaftliche Umfeld oder die
Rahmenbedingungen zwischenzeitig geändert haben und/oder die erbrachten Leistungen bzw.
Erkenntnisse mittlerweile überholt bzw. nicht mehr zutreffend sind.
- Leistungsabnahme
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der O.P.P. erbrachten und ausgearbeiteten Ergebnisse
als vertragsgemäß abzunehmen, wenn sie den Anforderungen des Angebotes bzw. des Vertrages
entsprechen oder der vereinbarte Abnahmetest erfolgreich absolviert wurde. Der Auftraggeber wird
O.P.P. unverzüglich darüber in Kenntnis setzen, wenn die Ergebnisse diesen Anforderungen nicht
entsprechen. O.P.P. ist berechtigt und verpflichtet, Abweichungen, Unrichtigkeiten oder Mängel
der zu erbringenden Leistung zu beseitigen und den Auftraggeber davon unverzüglich in Kenntnis
zu setzen.
Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, soferne diese von O.P.P.
zu vertreten sind. Dieser Anspruch erlischt spätestens 6 Wochen nach Erbringung der
beanstandeten Leistung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von O.P.P. erbrachten Arbeitsergebnisse unverzügliche zu
prüfen. Allfällige Beanstandungen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen, wobei der
Mangel genau zu bezeichnen ist.
- Haftung
- O.P.P. und ihre Mitarbeiter handeln bei der Durchführung der Leistungserbringung und des
Auftrages nach den allgemein anerkannten Prinzipien der Berufsausübung. O.P.P. haftet für
Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit anzulasten ist. Dies gilt
gleichermaßen wenn sich O.P.P. zur Erfüllung des Auftrages Dritter bedient. Allfällige
Schadenersatzansprüche müssen bei sonstigem Ausschluss innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis
des Schadens, spätestens jedoch sechs Monate nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich
geltend gemacht werden.
Zieht O.P.P. zur Erbringung ihrer Leistungen einen Dritten bei und hat sie den Auftraggeber
davon schriftlich benachrichtigt, so wird O.P.P. von der Haftung frei und haftet dem
Auftraggeber gegenüber nur mehr der beigezogene Dritte für den von ihm zu vertretenden
Schaden.
Die Haftung von O.P.P. gegenüber dem Auftraggeber ist auf den Betrag der Auftragssumme, jedoch
maximal auf 30.000€, beschränkt. Als einzelner Schadensfall ist die Summe der
Schadenersatzansprüche aller Anspruchsberechtigten zu verstehen, die sich aus einer
einheitlichen Leistung ergeben. Für einen Schaden, der im Rahmen mehrerer gleichartiger,
einheitlicher Leistungen aufgrund mehrerer auf dem gleichen fachlichen Fehler beruhenden
Verstöße entstanden ist, haftet O.P.P. nur mit maximal EUR 40.000.
Falls nach Auffassung des Auftraggebers das mögliche Schadensvolumen den vorgenannten Betrag
übersteigt, wird O.P.P. auf Verlangen des Auftraggebers versuchen, eine Zusatzversicherung zur
bestehenden Haftpflichtversicherung abzuschließen, die dieses Risiko abdeckt, sofern der
Auftraggeber die hierfür anfallende Versicherungsprämie übernimmt.
- Mitarbeiter und Dritte
- O.P.P. bemüht sich, den Wunsch des Auftraggebers hinsichtlich des Einsatzes bestimmter
Mitarbeiter zu erfüllen, behält sich aber ausdrücklich vor, Mitarbeiter nach eigenem Ermessen
einzusetzen und neu zuzuordnen, wie es für die Erbringung der Leistungen angemessen,
zweckdienlich und möglich ist.
O.P.P. ist berechtigt, den Auftrag durch sachkundige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter
und/oder gewerbliche oder freiberufliche Kooperationspartner ganz oder teilweise durchführen zu
lassen.
Während der Laufzeit dieses Vertrages und während einer weiteren Frist von einem Jahr nach
Beendigung des Auftragsverhältnisses ist es dem Auftraggeber untersagt, Mitarbeiter von O.P.P.
und von O.P.P. beauftragte Dritte, die mit der Erfüllung des Vertrages befasst waren, zu
beschäftigen bzw. zu beauftragen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung bezahlt der
Auftraggeber eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Konventionalstrafe in
Höhe von EUR 50.000,00.
- Kündigung
- Dieser Vertrag kann von beiden Seiten durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 30 Kalendertagen gekündigt werden.
Der Auftraggeber vergütet O.P.P. die bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses erbrachten
Leistungen und entstandenen Aufwendungen und entschädigt O.P.P. für alle im Zusammenhang mit der
Kündigung berechtigterweise entstandenen Kosten.
- Kommunikation
- (Kommunikation an den Auftraggeber) Der Auftraggeber stimmt hiermit zu, dass der Auftragnehmer
elektronische Kommunikation mit dem Auftraggeber (zB via E-Mail) in unverschlüsselter Form
vornimmt. Der Auftraggeber erklärt, über die mit der Verwendung elektronischer Kommunikation
verbundenen Risiken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der
Übermittlung) informiert zu sein. Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter, sonstigen
Erfüllungsgehilfen oder Substitute haften nicht für Schäden, die durch die Verwendung
elektronischer Kommunikationsmittel verursacht werden.
(Kommunikation an den Auftragnehmer) Der Empfang und die Weiterleitung von Informationen an den
Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind bei Verwendung von Telefon – insbesondere in Verbindung
mit automatischen Anrufbeantwortungssystemen, Fax, E-Mail und anderen Formen der elektronischen
Kommunikation – nicht immer sichergestellt. Aufträge und wichtige Informationen gelten daher dem
Auftragnehmer nur dann als zugegangen, wenn sie auch physisch (nicht (fern-)mündlich oder
elektronisch) zugegangen sind, es sei denn, es wird im Einzelfall der Empfang ausdrücklich
bestätigt. Automatische Übermittlungs- und Lesebestätigungen gelten nicht als solche
ausdrücklichen Empfangsbestätigungen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Bescheiden
und anderen Informationen über Fristen. Kritische und wichtige Mitteilungen müssen daher per
Post oder Kurier an den Auftragnehmer gesandt werden. Die Übergabe von Schriftstücken an
Mitarbeiter außerhalb der Kanzlei gilt nicht als Übergabe.
- Verwendung als Referenz
- O.P.P. darf den Namen und die Marke und/oder eine allgemeine Beschreibung, das Projekt
betreffend erwähnen oder auflisten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber
erklärt sich darüber hinaus einverstanden, nach vorheriger Mitteilung über O.P.P. Auskünfte zu
geben. Der Auftraggeber darf den Namen, die Marke, Logos und dergleichen von O.P.P. , ohne
schriftliche Genehmigung von O.P.P. nicht verwenden.
- Zusammenarbeit
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrage ohne vorherige
schriftliche Genehmigung von O.P.P. an Dritte zu übertragen.
O.P.P. ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage einem Tochter- oder
Schwesterunternehmen ihrer Organisation zu übertragen oder Subunternehmer zur Erbringung der
Leistungen heranzuziehen.
Ergänzungen oder Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zwingend der Schriftform, von diesem
Formerfordernis kann aus Gründen der Rechtssicherheit konkludent nicht abgegangen werden.
Mit Ausnahme von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit oder gewerblichen
Schutzrechten verpflichten sich die Parteien, Streitigkeiten oder behauptete
Vertragsverletzungen außergerichtlich beizulegen und vor Beginn eines Rechtsstreites ein
Mediationsverfahren durchzuführen und erst nach dessen Scheitern das Gericht anzurufen.
Auf diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden unter Ausschluss des
nationalen Verweisungsrechts.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen an jenem Ort, an dem
der Auftrag durchzuführen ist, vorliegen, dass ein ungestörtes und zügiges Arbeiten möglich ist.
Der Auftraggeber wird insbesondere O.P.P. die zur Erfüllung des Auftrages vereinbarte
Infrastruktur zeitgerecht zur Verfügung stellen.
- Erfüllungsort
- Ist nichts anderes vereinbart so ist der Erfüllungsort Wels, für Streitigkeiten aus diesem
Vertrage wird die Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wels vereinbart.
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass O.P.P. auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die
Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und
stellt sicher, dass alle Voraussetzungen, wie im Angebot festgehalten, richtig sind, und O.P.P.
die erforderlichen zuverlässigen, korrekten und vollständigen Informationen erteilt werden.
Der Auftraggeber sichert zu, dass er alle Entscheidungen, die zur Erfüllung des Auftrages
erforderlich sind und die allenfalls erforderlichen Zustimmungen zeitnah treffen bzw. einholen
wird. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der
Beratungs-, Analyse- oder Begutachtungstätigkeit vorliegen oder bekannt werden.
Der Auftraggeber sichert zu, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene, bzw.
eingerichtete Arbeitnehmervertretung, bereits vor Beginn unserer Leistungserbringung informiert
wurde, bzw. allfällig notwendige Zustimmungen vorliegen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde,
ist O.P.P. nicht dazu verpflichtet, solche Unternehmensentscheidungen und Genehmigungen zu
beurteilen, diesbezüglich beratend tätig zu sein, diese zu modifizieren, zu bestätigen oder
abzulehnen.
- Zahlungsbedingungen
- Wenn nichts anderes vereinbart ist, so wird zum Monatsultimo die jeweils erbrachte Leistung
verrechnet.
Die Rechnung ist nach Erhalt ohne Abzüge fällig. Gegen die Rechnung kann innerhalb von 4 Wochen
ab Rechnungsdatum schriftlich beim Auftragnehmer Einspruch erhoben werden. Andernfalls gilt die
Rechnung als anerkannt.
- Schlussbestimmung
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder
werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht. Anstelle der
nach Vertragsabschluss rechtsunwirksam gewordenen Bestimmungen tritt jene Nachfolgebestimmung,
die dem Parteiwillen am ehesten entspricht. Es gilt österreichisches Recht.